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Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
12.02.2010, 22:20 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.02.2010 16:05 von meyer.)
Beitrag: #14
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Opa schrieb:Erklärungen 03 u. 04 wurden im Mai 2009 eingereicht. Im Juni 2009 Ablehnung der Bearbeitung vom FA, und Einspruch mit Bitte RdV von mir aufgrund des anh. Verfahrens.
Und gestern kamen, wie gesagt automatisch, die Bescheide 03 u. 04.

Mmmh. Entweder gehen in Sachsen (wo sich das abspielt, wie ich vermute) die Uhren anders als anderswo, was in diesem Fall nicht ganz auszuschließen ist oder der Bearbeiter hat sich keine vertieften Gedanken gemacht.

Habe jetzt erstmal weitgehend auf Offensive geetzt und als mehr oder weniger sicher dargestellt, dass sich meine gewünschte Version aus VI R 1/09 und FG Köln (rkr. nach Revisionsrücknahme durch die Verwaltung) ergebe.

Wenn nicht gerade unmittelbar eine Einspruchsentscheidung kommt, höhere ich ja wohl vorher noch was und kann dann entsprechend weiteragieren.
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RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - meyer - 12.02.2010 22:20
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - al*pe - 23.02.2012, 18:21

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