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Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
17.02.2010, 22:22
Beitrag: #2
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
meyer schrieb:Bpist will jedoch die überhöhten (weil nach seiner Ansicht nicht mehr änderbaren) Erhaltungsaufwendungen 2004 von der AfA-BMG der Folgejahre kürzen.

Ergebnis: Keine Auswirkung in 2004, aber Verlust Abschreibungsvolumen in den Folgejahren.

Wäre mir klar, wenn für 2004 sich überhaupt eine Änderung der Steuerfestsetzung ergeben hätte.

Ich würde gern argumentieren, dass dies hier anders aussieht, da die Steuerfestsetzung ja gar nicht zu ändern gewesen wäre, auch als noch keine Verjährung eingetreten war.

Chancen?
Die Chancen stufe ich als sehr schlecht ein.

Stellt sich raus, dass die steuerliche Behandlung an sich richtig ist, kann zwar 2004 nicht mehr geändert werden.
Aber es wird nun alles richtig gestellt, was richtig zu stellen ist.
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RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010 22:22

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