Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
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17.02.2010, 22:22
Beitrag: #2
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RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
meyer schrieb:Bpist will jedoch die überhöhten (weil nach seiner Ansicht nicht mehr änderbaren) Erhaltungsaufwendungen 2004 von der AfA-BMG der Folgejahre kürzen.Die Chancen stufe ich als sehr schlecht ein. Stellt sich raus, dass die steuerliche Behandlung an sich richtig ist, kann zwar 2004 nicht mehr geändert werden. Aber es wird nun alles richtig gestellt, was richtig zu stellen ist. |
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Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 21:32
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010 22:22
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 22:49
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - showbee - 17.02.2010, 22:41
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010, 22:46
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 22:51
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - fliederus2 - 18.02.2010, 21:19
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