Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
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17.02.2010, 22:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2010 22:47 von Petz.)
Beitrag: #4
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RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
showbee schrieb:Zu spät zum nachdenken!!! Wie sieht's mit der Feststellungsverjährung für 10d aus 2004 aus???Wäre zu prüfen..... meyer schrieb:Man könnte diskutieren, ob § 82b EStG überhaupt anwendbar ist (ist ein gemischtes Wohn- und Geschäftshaus.)Warum nicht ? Solange es sich um V+V handelt, sehe ich kein Problem.... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 21:32
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010, 22:22
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 22:49
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - showbee - 17.02.2010, 22:41
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010 22:46
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 22:51
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - fliederus2 - 18.02.2010, 21:19
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