Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
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17.02.2010, 22:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2010 22:50 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
Petz schrieb:Stellt sich raus, dass die steuerliche Behandlung an sich richtig ist, kann zwar 2004 nicht mehr geändert werden. Wenn sich für 2004 eine Änderung auf die Steuerfestsetzung ergeben hätte, wäre das klar, dazu gibt es m.E. auch ein paar BFH-Urteile, die ich noch sichten muss. Hier liegt der Sachverhalt aber etwas anders. Es erfolgte bereits vor zwei Jahren (also zu einer Zeit, als locker Bescheidänderungen nach § 164 AO hätten erfolgen können), die Verständigung mit dem FA, die auch aktenkundig ist. Genau genommen war der Bescheid, d.h. die Steuerfestsetzung 2004 aber sowieso nicht zu ändern, die bliebe nämlich nach allen Varianten 0 ohne verbleibenden Verlust. Dass in der Praxis normalerweise trotzdem ein neuer Bescheid mit der gänderten Einkunftshöhe ergangen wäre, ändert daran nichts, denn geändert wird nunmal im Einkommensteuerbescheid die Steuerfestsetzung und nur hierauf beziehen sich die Änderungsnormen. Es wäre wohl mangels Beschwer noch nicht einmal ein Einspruch zulässig gewesen. Mit anderen Worten: Hätte das FA vor Eintritt der Verjährung eine Mitteilung etwa des Inhalts, dass mangels Auswirkung keine Bescheidänderung erfolgt, geschickt, wäre die Sache klar. Eine solche Mitteilung hätte m.E. aber auch nur deklaratorischen Charakter und stellt keinen Verwaltungsakt dar. |
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Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 21:32
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010, 22:22
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010 22:49
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - showbee - 17.02.2010, 22:41
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010, 22:46
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 22:51
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - fliederus2 - 18.02.2010, 21:19
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