Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
18.02.2010, 21:19
Beitrag: #7
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
ich würde argumentieren, dass H 7.4 entsprechend anzuwenden sei

Zitat:#
Lineare Gebäude-AfA
Ist AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG überhöht vorgenommen worden oder unterblieben und hat sich die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes nicht geändert, sind weiterhin die gesetzlich vorgeschriebenen Vomhundertsätze anzusetzen, so dass sich ein anderer Abschreibungszeitraum als von 25, 33, 40 oder 50 Jahren ergibt (>BFH vom 3.7.1984 - BStBl II S. 709, vom 20.1.1987 - BStBl II S. 491 und vom 11.12.1987 - BStBl 1988 II S. 335).
#
Degressive Gebäude-AfA
Ist AfA nach § 7 Abs. 5 EStG überhöht vorgenommen worden, ist die weitere AfA während des verbleibenden Abschreibungszeitraums weiterhin von den ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorzunehmen (>BFH vom 4.5.1993 - BStBl II S. 661).
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - fliederus2 - 18.02.2010 21:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation