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Neg. Progressionsvorbehalt
23.02.2010, 11:18
Beitrag: #9
RE: Neg. Progressionsvorbehalt
So, habe mir die Fußnote gerade mal angeguckt:

Das neue Gesetz ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurde.

Für negative Einkünfte, die vor dem 24.12.2008 festgestellt wurden, ist noch die alte Fassung anzuwenden, also der negative Progressionsvorbehalt.

Meine Aussage mit dem VZ 2007 stimmte also nicht Sad

Bei deinem Ehegattenfall sehe ich aber schlechte Chancen:
Die hätten das doch gleich in ihrer ESt-Erklärung angeben müssen.
Wenn der Bescheid 2007 bestandskräftig ist, sehe ich keine Änderungsmöglichkeit.
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Neg. Progressionsvorbehalt - Clematis - 22.02.2010, 10:27
RE: Neg. Progressionsvorbehalt - Petz - 22.02.2010, 17:20
RE: Neg. Progressionsvorbehalt - Petz - 22.02.2010, 17:31
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