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Umbau in ein behindertengerechtes Auto
21.08.2007, 19:57
Beitrag: #6
RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto
Hallo zusammen,

hier die OFD-Verfügung (für diejenigen, die SIS haben: Dok.-Nr. 98 03 11):

"* Behinderte, Pkw, Umrüstung: Die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines Pkw sind als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 EStG abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines Pkw angewiesen ist. Hiervon bleibt die Pauschale nach § 33 b EStG und die Berücksichtigung zukünftiger Fahrtkosten unberührt. - Verw.; OFD Frankfurt 23.10.1997, S 2284 A - 24 St II 21; SIS 98 03 11

Fundstelle 1 von 1:

OFD Frankfurt 23.10.1997, S 2284 A - 46 St II 21
Behinderte, Pkw, Umrüstung
§§:[EStG] § 33
SIS 98 03 11
FR 1997 S. 966
StEd 1997 S. 808

Zitiert in ... / geändert durch ...
FG des Saarlandes 16.11.2005, SIS 07 11 96, Fahrtkosten Behinderter, tatsächliche Kosten, ...


Die Kosten für die behindertengerechte Umrüstung eines PKW sind - neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte nach § 33 b EStG - als außergewöhnliche Belastung unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung gemäß § 33 EStG abzugsfähig, wenn der Stpfl. außerhalb seiner Wohnung auf die Benutzung eines PKW (Nachweis aG, Bl oder H) angewiesen ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 6.11.1991 - EFG 1992 S. 341).

Die Pauschale nach § 33 b EStG dient nur der Abgeltung laufender und typischer Kosten, die mit der krankheitsbedingten Erwerbsminderung zusammenhängen. Außerordentliche Kosten, die zwar mit der Körperbehinderung in Zusammenhang stehen, sich jedoch infolge ihrer Einmaligkeit der Typisierung des § 33 b EStG entziehen, sind gesondert berücksichtigungsfähig.

Bei den Umrüstungskosten des PKW handelt es sich nicht um laufende, mit dem Pauschbetrag für Körperbehinderte abgegoltene Kosten. Laufend in diesem Sinne sind nur solche Aufwendungen, die mehrfach im Jahr, also etwa monatlich, in geringerem oder aber weiterem zeitlichen Abstand anfallen. Die Aufwendungen für eine behindertengerechte Umrüstung eines PKW wiederholen sich jedoch mit einer gewissen Regelmäßigkeit nur im Abstand von ca. 7 bis 10 Jahren.

Die Umrüstungskosten sind auch nicht im Rahmen der (zukünftigen) laufenden Fahrtkosten zu berücksichtigen. Dies wäre nur der Fall, wenn sie zu einer Erhöhung des Werts des PKW (Gegenwert) führten, so daß sie den Herstellungskosten mit der Folge einer höheren AfA zuzurechnen wären. Die Maßnahmen zur behindertengerechten Umrüstung eines PKW haben jedoch keinen werterhöhenden, sondern vielmehr wertmindernden Charakter, da ein derart umgerüstetes Fahrzeug für einen Nichtbehinderten praktisch wertlos ist."

Grüße, Catja

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RE: Umbau in ein behindertengerechtes Auto - Catja - 21.08.2007 19:57

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