Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25
10.03.2010, 15:37
Beitrag: #5
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25
@tosch

Zitat:Unter diesen Voraussetzungen müsste eigentlich auch der Sub ust-frei sein - spätestens ab dem 2. Jahr

Gut, dass du auch zu einem "müsste" tendierst - ich habe dich da doch richtig verstanden oder?Wink , dann sind "wir" schon vier!!! "es-müsste-Sager"

Für eine verbindliche Anfrage ist es meiner Meinung schon zu spät, da der Sachverhalt an sich Betreuung schon verwirklicht ist - es ging nur noch darum, ob der Mdt. mit oder ohne USt die Rg stellen muss/darf/kann!!!

Außerdem wäre der Mandant sicher nicht bereit, die Kosten (des StB und des FA)dafür zu tragen. Er wird von uns jetzt darauf hingewiesen, dass er sich entsprechende Nachweise der Träger zu besorgen hat, dass diese zur Jugendhilfe berechtigt sind und er weiss, dass da eventuell Streitpotential besteht.

Danke für deinen Input

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - Dragon - 10.03.2010 15:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation