Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25
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10.03.2010, 15:37
Beitrag: #5
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RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25
@tosch
Zitat:Unter diesen Voraussetzungen müsste eigentlich auch der Sub ust-frei sein - spätestens ab dem 2. Jahr Gut, dass du auch zu einem "müsste" tendierst - ich habe dich da doch richtig verstanden oder? ![]() Für eine verbindliche Anfrage ist es meiner Meinung schon zu spät, da der Sachverhalt an sich Betreuung schon verwirklicht ist - es ging nur noch darum, ob der Mdt. mit oder ohne USt die Rg stellen muss/darf/kann!!! Außerdem wäre der Mandant sicher nicht bereit, die Kosten (des StB und des FA)dafür zu tragen. Er wird von uns jetzt darauf hingewiesen, dass er sich entsprechende Nachweise der Träger zu besorgen hat, dass diese zur Jugendhilfe berechtigt sind und er weiss, dass da eventuell Streitpotential besteht. Danke für deinen Input Ciao Dragon |
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Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - Dragon - 09.03.2010, 14:00
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - tosch - 09.03.2010, 16:37
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - Dragon - 10.03.2010, 10:19
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - tosch - 10.03.2010, 10:56
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RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - tosch - 10.03.2010, 17:51
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - Dragon - 11.03.2010, 10:39
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