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Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
16.03.2010, 13:32
Beitrag: #5
RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB
tosch schrieb:a) wenn Kosten von Privatkonto bezahlt wurden, sehe ich keinen Grund, den Schuldzinsabzug zu kürzen, da kein betriebliches Konto berührt ist
b) wenn Kosten von Betriebskonto bezahlt wurde, sind sie bereits als Entnahmen erfaßt. Damit wären sie bei einer Gewinnkürzung doppelt berücksichtigt.

Hallo,

vom Gesetz her musst Du, wenn Du selbständig bist, die Kibe nach 9c(1) als BA berücksichtigen. Es ist egal ob vom Privat- oder Betriebskonto gezahlt wird. Sie sind auch vom Privatkonto wie BA zu buchen. Und für b) gibt es auch statistische Konten um die Entnahmen und Einlagen zu korrigieren.

Zitat:Ich buche die gar nicht, sondern lasse sie im Rahmen der ESt-Erklärung berücksichtigen - bisher immer ohne Probleme.

Das muss auch nicht immer Richtig sein.


LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Schuldzinsenabzug, Kinderbetreuungskosten, IAB - tolledeu - 16.03.2010 13:32

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