Strafbefehl vs. FG-Prozess
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17.03.2010, 12:39
Beitrag: #3
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RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess
wirklich dumm gelaufen.
Aber Kiharu hat recht, eine rechtliche Bindungswirkung besteht nicht, nur eine faktische. Das bedeutet, sachlich gegen die Begr�ndung des Strafgerichts argumentieren. Ich w�rde mal Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen und mal schaun, was in dem Verfahren tats�chlich gelaufen ist. Das, was die Mandanten erz�hlen, stimmt oftmals so nicht. Wenn man AE genommen hat, dann kann man im finanzgerichtlichen Verfahren ganz konkret auf die Schwachstellen im strafgerichtlichen Verfahren hinweisen.[/i] Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 17.03.2010, 12:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 17.03.2010, 12:28
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Vorwitzig - 17.03.2010 12:39
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - showbee - 17.03.2010, 16:50
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 17.03.2010, 17:44
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 18.03.2010, 10:08
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - phönix - 18.03.2010, 11:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 18.03.2010, 10:43
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