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Strafbefehl vs. FG-Prozess
17.03.2010, 12:39
Beitrag: #3
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess
wirklich dumm gelaufen.

Aber Kiharu hat recht, eine rechtliche Bindungswirkung besteht nicht, nur eine faktische. Das bedeutet, sachlich gegen die Begr�ndung des Strafgerichts argumentieren.

Ich w�rde mal Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen und mal schaun, was in dem Verfahren tats�chlich gelaufen ist. Das, was die Mandanten erz�hlen, stimmt oftmals so nicht. Wenn man AE genommen hat, dann kann man im finanzgerichtlichen Verfahren ganz konkret auf die Schwachstellen im strafgerichtlichen Verfahren hinweisen.[/i]

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Nachrichten in diesem Thema
Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 17.03.2010, 12:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Vorwitzig - 17.03.2010 12:39

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