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Strafbefehl vs. FG-Prozess
18.03.2010, 10:08
Beitrag: #7
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess
Kiharu schrieb:Insofern kann ich beim besten Willen nicht verstehen, warum Du den Kopf in den Sand steckst. Wenns dir stinkt, muss halt das FG überzeugen. Nur weil die Anwältin das Strafverfahren versiebt hat, musst Du nun nicht in die gleichen Fussstapfen treten.

Hey, sei nicht so grob zu mir , bin sensibel..Tongue

Ich habe nicht vor aufzugeben, das wurde mir in 20 Jahren Leistungssport schon eingeimpft. Wenn man verliert, war einer Besser und man erinnert sich kaum noch daran, wenn man aufgibt begleitet es einen ein Leben lang, da immer eine Ungewissheit mitschwingt.

Ich ärgere mich einfach maßlos über die Ignoranz der Anwältin, wir haben immer den Kontakt gesucht und ihr (m.E.) sehr gut zugearbeit und sie schickt zum Termin irgendein Vertreter da sie, wie sie uns am Telefon jetzt mitteilte, im Strafrecht nicht so sattelfest ist. Es ist zum brechen.

Was passiert eigentlich, wenn das FG zu einer anderen Entscheidung kommt, wird die zivilrechtliche Verurteilung wieder aufgehoben?

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 17.03.2010, 12:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 18.03.2010 10:08

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