Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
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25.03.2010, 00:51
Beitrag: #1
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Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Moin,
ich schon wieder ;-) Kann es sein, dass die Finanzämter in NRW dieses Jahr ein besonderes Auge auf die Arbeitstage bei der Angabe "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" haben? Bei zwei Bekannten, die bei zwei unterschiedlichen Finanzämtern (in unterschiedlichen Städten) veranlagt werden, wird der Nachweis über die tatsächliche Höhe der Arbeitstage verlangt. Angegeben wurden 250 AT. Würde mich interessieren, damit ich vorsorgen kann ;-) Einen schönen Abend/ eine laue Frühlingsnacht wünscht e Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
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Prüfschwerpunkt Arbeitstage? - experttobe - 25.03.2010 00:51
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage? - Hans-Christian - 25.03.2010, 08:07
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