Unternehmereigenschaft PV-Anlage
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25.03.2010, 22:27
Beitrag: #8
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RE: Unternehmereigenschaft PV-Anlage
Hallo,
ja, das ist ein wenig problematisch. Aber genau daf�r sind ja die teilzeitbesch�ftigten, nie erreichbaren Damen und Herren der Umsatzsteuernachschau da. Grundproblem ist einfach, dass die Bund-L�nder-Kommission sich darauf geeinigt hat, dass f�r Kleinanlagen (typisch Einfamilienhaus) eben keine Gewerbeerlaubnis notwendig ist. Sie werden als Bagatellf�lle deklariert. Das ist aber lediglich Gewerberecht und hat mit dem Steuerrecht nichts zu tun. Hier w�re die Unternehmereigenschaft nach � 2 UStG zu kl�ren. Und dies ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu entscheiden, wobei nat�rlich die wesentlchen Voraussetzungen schon vorhanden sein sollten. Eine davon ist die Teilnahme am Markt bzw. das Auftreten als H�ndler, was ja leider nur mit dem Stromabnahmevertrag m�glich ist. Und hier h�ngt es am Energieversorger. Es k�nnen Vorabvertr�ge geschlossen werden, denn der Erzeuger kann sich den Energieversorger nicht aussuchen und muss zwingend den Versorger vor Ort nehmen. Alles andere w�re auch Unsinn. Mit der entsprechenden Baugenehmigung und der Beauftragung des Energieversorgers mit der Anbringung der Z�hl- und Messvorrichtung kann also auch der Vertrag geschlossen werden, noch bevor eine kwh geflossen ist, womit die Grundvoraussetzung auch geschaffen ist. Der ge�nderte � 18 Abs. 2 UStG (hoffe ich treffe den richtigen Absatz) wurde jedoch insoweit ge�ndert, dass zwingend mit Aufnahme der unternehmerischen oder beruflichen T�tigkeit im Jahr des Beginns monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind. Die Aufnahme vorbereitender T�tigkeiten zur Schaffung der unternehmerischen Grundlagen sind nach EuGH und BFH-Rechtsprechung jedoch schon ausreichende Merkmale f�r eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft - die Abgabe von Voranmeldungen wird also f�r den Unternehmer verpflichtend. Dem kann sich auch die Verwaltung nicht verwehren. Der Pr�fer f�r die Nachschau w�re zu aktivieren (die tauchen in NRW und Rheinland-Pfalz sogar schon ein paar Tage nach Gewerbeanmeldung auf) und h�tte den Einzelfall zu pr�fen. Wie die Erfahrung allerdings zeigt, bedeutet dies noch lange nicht dass ein U-Kennzeichen gesetzt wird. Extrembeispiel ein produzierender Backwarenbetrieb musste sage und schreibe noch 5 Monate nach Gesch�ftsaufnahme auf die Vergabe einer Steuernummer warten. Feststellungsklagen werden im �brigen relativ kurzfristig bearbeitet. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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