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Softwareumstellung
30.03.2010, 21:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 21:27 von meyer.)
Beitrag: #2
RE: Softwareumstellung
Das finde ich aber jetzt im Vergleich zu dem, was ich gewöhnt bin, nicht besonders restriktiv. Ba-Wü schien mir aber bisher auch ein sehr geduldiges Pflaster zu sein (habe dort aber nur ganz vereinzelte Fälle).

Mein "Heimatfinanzamt" bzw. dessen Vorsteherin hat sich bereits seit Jahren als Steckenpferd auf die Fahnen geschrieben, das mit den Veranlagungen landesweit schnellste oder zumindest mit das schnellste zu sein (und es ist eins der größeren FÄ im Lande).

Hat zur Folge (ich beschränke mich auf beratene Stpfl.):

Extrem restriktive Praxis bei Arbeitnehmer-Pflichtfällen, d. h. bei Abgabe nach der zweiten Januarwoche des übernächsten Jahres geht ohne besondere Gründe nichts ohne Verspätungszuschlag. Es wird teilweise schon Mitte Februar geschätzt, gesonderte Aufforderungen vorher kommen nicht immer.

Bei Nicht-Arbeitnehmer-Pflichtfällen: Keine offizielle Fristverlängerung über den 31.12. hinaus, aber bisher gnädigerweise halb offiziell bis 31.01. keinen Verspätungszuschlag (es kommen aber Mitte Januar die Erinnerungen). Erfahrungsgemäß kein Verspätungszuschlag bei Abgabe bis zweite Februar-Woche. Schätzungen ebenfalls sehr früh, wenn auch etwas weniger konsequent als bei AN-Fällen, offenbar kann der Bearbeiter das da noch etwas rauszögern.

Ach ja: Nach dem 31.12. Abgebende werden offensichtlich sehr gern im Folgejahr bevorzugt angefordert.

Positiver Nebeneffekt: Alles was im Dezember beim FA eingeht, wird anscheinend, wenn nicht übermäßig Auffälliges drin ist, ohne jede Prüfung veranlagt (vielfach ohne VdN).

Da sich natürlich die wenigsten Großmandanten im ESt-Bereich dazu bequemen, frühzeitig Unterlagen beizubringen, gibt es vor Ablauf der Fristen (vor allem September für zahlreiche bevorzugte und Dezember) jeweils Streß pur.
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Softwareumstellung - PiranhaVS - 30.03.2010, 17:12
RE: Softwareumstellung - meyer - 30.03.2010 21:25
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