Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
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04.04.2010, 17:15
Beitrag: #1
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Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr
Hallo Kollegen,
ich habe hier einen, dessen Gewerbe bis 2008 lief, - in 2009 ruht und nun so langsam (hoffentlich) wieder auflebt. Was mache ich mit den Anlagegütern während der Ruhezeit? Da sie ja nicht zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden, scheidet eine AfA für das Jahr 2009 imho aus. Ich tendiere dazu, - da die Güter nach dem Sabbatical wieder zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden sollen, die Nutzungsdauer im Anlagenverzeichnis jeweils um 1 Jahr zu verlängern (mit passendem 3-Zeiler für das FA), weil ich das Jahr AfA zwischendrin nicht verloren geben möchte.. Und wie sieht das beim Sammelposten aus? Könnte ich den auch verlängern? Ich füchte, dass das eher nicht der Fall ist, weil der Sammelposten ja auch mit allen Werten weiterläuft, wenn einzelne WG entnommen und veräußert werden? Also wäre die Auflösung des Sammelpostens in 2009 verloren? Ich suche einfach nach einer praktikablen und einigermaßen nahtlosen Lösung. Österliche Grüße, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr - Catja - 04.04.2010 17:15
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr - Petz - 04.04.2010, 21:58
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr - Clematis - 05.04.2010, 07:30
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr - ulrike - 05.04.2010, 10:52
RE: Ruhendes Gewerbe für 1 Jahr - Catja - 05.04.2010, 11:48
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