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Unterst. bed. Personen
09.04.2010, 14:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2010 14:09 von meyer.)
Beitrag: #9
RE: Unterst. bed. Personen
Besondere Ausbildungskosten sind m. E. mindernd zuberücksichtigen. Die Anlage Unterhalt sieht m. W. auch ein entsprechendes Feld extra vor. Kosten im Zusammenhang mit einer schulischen (Erst-)Ausbildung sind besondere Ausbildungskosten, sofern es sich nicht um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt (sonst wären es WK). Eine Ausbildung in diesem Sinn ist durchaus nicht nur ein Studium.

Nicht ganz klar bin ich mir über die Abzugsmöglichkeit nur für den Fall, dass ein Abzug der Schulgeldzahlung als Sonderausgabe bei den Eltern erfolgt (kann aber nur zu 30% der Fall sein).

Übrigens zählen zu den besonderen Ausbildungskosten natürlich auch Wege zur Ausbildungsstätte, Arbeitsmittel usw.

Sofern das Kind nicht gesetzlich familienversichert ist, können außerdem noch KV-/PV-Beiträge zum Abzug kommen (fraglich, falls privat versichert und einer der Eltern Versicherungsnehmer ist, dazu gibt es noch ein Verfahren vor dem BFH).
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Unterst. bed. Personen - Opa - 08.04.2010, 13:36
RE: Unterst. bed. Personen - Petz - 08.04.2010, 16:34
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