DL-InfoV
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14.04.2010, 11:01
Beitrag: #3
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RE: DL-InfoV
zaunkönig schrieb:Hallo, Hallo, also ich habe es so verstanden, dass die Gebühren nicht offen gelegt werden müssen sondern nur auf Anfrage des Mandanten ihm die Berechnung darzulegen ist. Anzugeben ist wohl die Berufshaftpflicht und wenn man AGB benutzt. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
DL-InfoV - zaunkönig - 13.04.2010, 18:26
RE: DL-InfoV - Catja - 13.04.2010, 19:48
RE: DL-InfoV - tolledeu - 14.04.2010 11:01
RE: DL-InfoV - zaunkönig - 14.04.2010, 13:35
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