Einspruch StB-Kosten
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25.08.2007, 15:40
Beitrag: #13
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RE: Einspruch StB-Kosten
Catja schrieb:Hans-Christian schrieb:Bei Nichtanerkennung der vollen StBK als WK lege ich Einspruch ein mit dem Antrag auf RdV mit der Begründung des angekündigten aber immer noch nicht vorliegenden BMF-Schreiben. Wird von den FA'n akzeptiert. Richtig, und dann lege ich Einspruch ein. Die FA sind auch sauer ob des fehlenden BMF-Schreibens. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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