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Zerlegung
07.05.2010, 17:00
Beitrag: #4
RE: Zerlegung
Hallo,

@ecro
Hängt damit zusammen, dass eben die Gewerbesteuer eine eigene Normvorschrift vorsieht, die lediglich im wesentlichen dem der Einkommensteuer entspricht.

In der Praxis wird das KUG meist als sonstiger Ertrag gebucht. Da stehen die Aufwendungen eben in den Personalkosten und werden mal schnell in voller Höhe, also auch mit dem Teil der als Zuschuss erstattet wird, bei der Zerlegung herangezogen.


Das KUG ist für mich durchaus nachvollziehbar. Nur was ist mit den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt. Vom Bestimmungszweck her kürzen die die Arbeitslöhne, von der Steuersystematik her nicht.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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