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VWL und getr. Veranlagung
15.05.2010, 18:05
Beitrag: #5
RE: VWL und getr. Veranlagung
RautenMiro schrieb:Also Lösung: WoP gibt es auch bei getr. Veranlagung
Durchaus diskussionsfähig Big Grin

das WoPG spricht in beiden Fällen nur von ZV bzw. daß eine Veranlagung nicht durchgeführt wurde - fraglich ist, ob mit "Veranlagung" nur die Zusammenveranlagung gemeint ist - dann würde ich Dir Recht geben.
Anderenfalls wäre die getrennte Veranlagung ausdrücklich nicht erwähnt, ich folgere, dass dann die Einzelgrenzen gelten.

Ich liebe Haarspaltereien Big Grin

Gruß

tosch
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VWL und getr. Veranlagung - Opa - 22.04.2010, 12:14
RE: VWL und getr. Veranlagung - Petz - 22.04.2010, 16:56
RE: VWL und getr. Veranlagung - Opa - 23.04.2010, 10:00
RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 15.05.2010 18:05
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RE: VWL und getr. Veranlagung - tosch - 17.05.2010, 22:02

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