Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
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28.05.2010, 10:02
Beitrag: #7
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RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung
Hallo,
nun auch die Bestätigung vom BSG. BSG, Urteil vom 25.06.2009, B 10 EG 4/08 R Verfahrensgang: SG Augsburg, S 10 EG 13/08 vom 22.07.2008 Leitsatz: Der vor der Geburt eines Kindes durch die anspruchsberechtigte Person veranlasste, das monatliche Nettoeinkommen erhöhende Lohnsteuerklassenwechsel darf bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld nicht unberücksichtigt bleiben; ihm kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht entgegen gehalten werden. Fast 1 Jahr vom Urteil bis zur Veröffentlichung (26.05.2010) !!!!! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - zaunkönig - 06.08.2008, 12:15
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - Hans-Christian - 06.08.2008, 12:54
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - Opa - 06.08.2008, 12:57
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - 2ndReality - 06.08.2008, 14:17
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - zaunkönig - 06.08.2008, 17:59
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - Jive - 06.08.2008, 20:30
RE: Steuerklassenwechsel - keine Mißbrauchsgestaltung - zaunkönig - 28.05.2010 10:02
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