Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
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18.06.2010, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2010 18:39 von meyer.)
Beitrag: #29
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RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kleines Update.
Das FA hat sich jetzt nach rund vier Monaten auf die Einspüche gegen die Ablehnung der Veranlagungen (die bei Anlaufhemmung noch nicht festsetzungverjährt wären) gemeldet und Ruhen des Verfahrens angeregt, da in der Sache eine NZB gegen eine Urteil des Sächsischen FG anhängig sei. Die Finanzämter (ggf. ist ist hier speziell Niedersachsen gemeint) seien angewiesen, diese Fälle im Hinblick auf dieses Verfahren ruhend zu stellen. Aktenzeichen wurden nicht mitgeliefert. Ich konnte bisher nichts Passendes ausfindig machen. Sagt das jemand anderem was ? Bisher weiß ich noch nicht einmal, wie das Sächsische FG in der Sache entschieden hat, noch ob es ein identischer Fall ist. Wie in vorigen Beiträgen schon dargestellt, würde ich eine Verfahrensruhe natürlich begrüßen. Der BFH wäre ggf. gefordert, sich mal klar zu dem Fall zu äußern. |
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