§ 7 g und Nutzungsnachweis
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22.06.2010, 13:11
Beitrag: #2
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RE: § 7 g und Nutzungsnachweis
Frage zum Verständnis:
Gibt es für 2008 einen Nachweis über die betriebliche Nutzung? Wenn ja, ab ans Finanzamt und für 2009 auf die Erklärung für dieses Jahr verweisen. Wenn nein, was bleibt dann anderes übrig als goodwill zu zeigen und 2009 zu liefern. Die Frage nach der Zulässigkeit der Anforderung hat sich damit m.E. ganz schnell erledigt. frankts |
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Nachrichten in diesem Thema |
§ 7 g und Nutzungsnachweis - tosch - 22.06.2010, 10:31
RE: § 7 g und Nutzungsnachweis - frankts - 22.06.2010 13:11
RE: § 7 g und Nutzungsnachweis - zaunkönig - 22.06.2010, 18:12
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