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2 x Veranlagungsproblem:
23.06.2010, 19:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2010 19:20 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: 2 x Veranlagungsproblem:
@ zaunk�nig

Anmerkung 2) gilt aber m. E. nur, wenn die getrennten Bescheide nicht beide bereits bestandskr�ftig bzw. sonstwie �nderbar sind. Allerdings er�ffenet wohl mehr oder weniger jede Bescheid�nderung (z. B. wegen ge�ndertem Grundlagenbescheid) ein neues Wahlrecht.

Just heute plage ich mich mit einem Spezialfall, was zerstrittende Ex-Ehgatten angeht.

Es geht um ein Altjahr, in dem die Ehgatten noch zusammen waren (Trennung war erst im �bern�chsten Jahr).

Ehemann hatte nur negative Eink�nfte aus einer Beteiligung, die er zusammen mit seiner Frau hatte (Aufteilung 50/50). Ehefrau hatte ansonsten auch nennenswerte positive Eink�nfte. Es erfolgte logischerweise ein Verlustausgleich zwischen den Ehegatten, der zum vollst�ndigen Verbrauch des Verlustes f�hrte. ESt-Bescheid ist seit Jahren bestandskr�ftig und weder unter VdN noch angefochten.

Der Feststellungsbescheid der Gemeinschaft wird nunmehr ge�ndert. Der Verlust aus der Gemeinschaft reduziert sich geringf�gig.

StB des Ex-Ehemannes schreibt nun an Ehefrau: Ich hatte ja einen Nachteil, weil ich keinen Verlustvortrag in Anspruch nehmen konnte, der h�tte in den zwei Folgejahren einen Erstattung von X bewirkt. Wenn der Betrag nicht bis Y gezahlt wird, beantragt Ex-Ehemann getrennte Veranlagung.

Einziger Grund der Aktion ist offenbar der Wusch abzukassieren, schlie�lich sind auch die Folgejahr l�ngst erledigt (und es geht nur um eine niedrige vierstellige Summe).

Wie die w�hrend des Zusammenlebens gewirtschaftet haben, konnte ich noch nicht ganz aufkl�ren.

Fraglich ist, ob in dem Fall dem Ex-Ehmann nicht ein nachtr�glicher Antrag rechtmissbr�uchlich oder willk�rlich bzw. nach den Grunds�tzen von Treu und Glauben unzul�ssig w�re, da die einzige �nderung eine Minderung des vorherigen Verlusts ist. Ganz konkret scheint mir dieser Spezialfall aber noch nicht entschieden zu sein. Klar ist, dass das wegen der negativen Eink�nfte nicht missbr�uchlich w�re, wenn der Bescheid noch nicht bestandskr�ftig oder z. B. unter VdN stehen w�rde. Hier liegt aber die Besonderheit vor, dass sich der Verlust sogar gemindert hat und dabei noch die Nachzahlung ohnehin schon allein der Ehefrau aufb�rdet (es liegt ein Aufteilungsbescheid vor). Ohne diese �nderung w�re daher schon alles l�ngst gegessen und wirtschaftlich gesehen �ndert sich f�r den Ex-Ehemann gar nichts.

Zivilrechtlich ist eine Ausgleichsverpflichtung bei Zustimmung zur Zusammenveranlagung in dem Fall jedenfalls sehr fraglich. Ich habe einen fast identischen Fall im BGH-Urteil XII ZR 173/06 vom 18.11.2009 gefunden (allerdings ging es da wohl nicht um eine sp�tere Bescheid�nderung sondern der erste Bescheid war noch irgendwie �nderbar).
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2 x Veranlagungsproblem: - Catja - 22.06.2010, 15:09
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