Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
|
24.06.2010, 09:46
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer
Hallo,
d�rfte nicht der Regelfall sein, da �berwiegend Kleinbetr�ge, aber dennoch denkbar: Bei Zuzahlungsquittungen �ber 150 Euro ist darauf zu achten, dass die Krankenkasse Leistungsempf�nger ist und der Patient lediglich Drittschuldner. Da die Medikamente von den Krankenkassen "verordnet" werden, sind sie eben auch Leistungsempf�nger, was in den entsprechenden Rechnungen auch auszuweisen w�re. Andere Rechnungsempf�nger w�rden dazu f�hren, dass es zu einer Umsatzsteuerpflicht k�me. Das vermag ich logisch noch nachzuvollziehen. Allerdings habe ich jetzt ein ertragsteuerliches Problem. Steht die Krankenkasse als Leistungsempf�nger auf der Rechnung (Quittung), dann stellt sich die Frage inwieweit die Belege bei der Einkommensteuer des jeweiligen Patienten �berhaupt abzugsf�hig sind. Oder habe ich da einen gedanklichen Knick? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer - zaunkönig - 24.06.2010 09:46
RE: Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer - Opa - 24.06.2010, 11:14
RE: Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer - zaunkönig - 24.06.2010, 12:46
RE: Zuzahlungsquittungen und Umsatzsteuer - Opa - 24.06.2010, 13:27
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: