Eigenheimzulage
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28.08.2007, 10:18
Beitrag: #47
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RE: Eigenheimzulage
zaunkönig schrieb:... Ich hoffe, die Diskussion wird fortgesetzt. Ausgangslage: Steuerpflichtiger hat für 4 Kinder keine Angaben zum Kindergeld/Kinderfreibetrag gemacht. FA hat dies ignoriert und "in möglicher falscher Rechtsauffassung" Kinderzulage gewährt. Was ist dies für ein Fehler, den das FA gemacht hat? Es hätte ja nach Antrag bescheiden können, dann wäre alles richtig gelaufen, mit Einspruch für Zulage für zwei Kinder. Vermute ich mal. Eine neue Tatsache? Nein. Eine offenbare Unrichtigkeit des FA oder eine falsche Rechtsauffassung des FA? Ein materieller Fehler des FA? Der Steuerpflichtige muß keine Fehler, die das FA zu seinen Gunsten gemacht hat, korrigieren. Welche Möglichkeit hat das FA seine Fehler zu Korrigieren? Das Eigenheimzulagengesetz wurde mit "Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz" durch Anweisung für das FA ergänzt. Es legt also eine eigene Korrekturmöglichkeit/Änderungsmöglichkeit mit dem Eigenheimzulagengesetz incl. "Zweifelsfragen.." vor. Ist dieser Fall damit auch erfasst? Welche Rz. der Zweifelsfragen trifft hier zu? Es muß eine zutreffen, aber welche? Und warum? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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