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vGA Pension
11.07.2010, 18:17
Beitrag: #1
vGA Pension
Hallo,

folgender Sachverhalt:

GmbH X erteilt Gesellschafter Y eine Pensionszusage, diese ist wie sich später raustellt, nicht angemessen. Bei der Auszahlung der Vorsorgebezüge wird ein bestimmter Prozentsatz als vGA bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen erklärt, entsprechend werden die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gekürzt.

Der "Gesellschafter" ist seit Rentebeginn nicht mehr Gesellschafter (keine Beteiligung) und auch nicht beruflich für die GmbH X tätig. Die GmbH X wird von den Söhnen weitergeführt.

Jetzt hat der Gesellschafter Y ja keine Wahl auf das Teileinkünfteverfahren §32d Abs. 2 Nr. 3, dass wesentlich besser wäre für Ihn!

Ist das nicht eine Ungleichbehandlung gegenüber aktive, die wo ebenfalls eine vGa vorliegt?

Für Meinungen wäre ich sehr dankbar

Grüße
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vGA Pension - Cloud - 11.07.2010 18:17
RE: vGA Pension - tosch - 12.07.2010, 13:12
RE: vGA Pension - Cloud - 12.07.2010, 17:38
RE: vGA Pension - tosch - 12.07.2010, 18:51
RE: vGA Pension - Cloud - 12.07.2010, 20:00
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RE: vGA Pension - showbee - 14.07.2010, 08:26

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