§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
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12.07.2010, 18:07
Beitrag: #7
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Da muss ich doch tatsächlich zu meiner Schande geschehen, dass das FG Rheinland nicht über den 1.- ¤ - Fall entschieden hat.
Mir war das fälschlicherweise so in Erinnerung, weil der Autor des Aufsatzes das Urteil zitiert hat. Aber ich empfehle mal, den Aufsatz nachzulesen. Es kommt nicht nur auf die Ertragsebene an, sondern bei § 17 eben auch auf die Vermögensebene. Eine Grenze ist da nicht genannt, wo will man also anfangen und wo aufhören. |
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