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§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
12.07.2010, 18:51
Beitrag: #8
RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Mein Land ist arm, da haben wir DStR nicht.
Hab heute Info aus dem Ministerium bekommen zu diesem "Problem". Es soll zwei FG's geben, die darüber geurteilt haben. Leider weiss ich nicht mehr welche. Aber eines weiss ich sicher, ein Urteil zugunsten der Verwaltung ist noch nicht rechtskräftig und das zweite zugunsten des Klägers wird es nicht, da das FA in die Revision geht.

Tja, mit der Grenze ist es so eine Sache. Durch das Urteil des BFH und den Beschluss wurde in meinen Augen die Büchse der Pandorra geöffnet. Es war doch klar, dass das ein Nachspiel hat. Die ganzen Regelungen für § 17 Verluste sind doch nur mit der heissen Nadel gestrickt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren - Kiharu - 12.07.2010 18:51

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