Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
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17.07.2010, 18:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 19:28 von meyer.)
Beitrag: #32
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RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Allgemeiner Stand der Dinge (von etwaigen sächsischen oder anderweitigen Sonderwegen mal abgesehen) ist lt. Angaben von kiharu ja wohl, dass seitens der Finanzverwaltung bundesweit abgestimmt erstmal die Linie vertreten wird, es gebe keine Anlaufhemmung.
Praktisch (allerdings ein singulärer Erfahrungswert) scheint es inzwischen allerdings darauf hinauszulaufen, nicht durchzuentscheiden, sondern wegen der inzwischen anhängigen NZB möglichst ruhen zu lassen. Dies wohl auch vor dem Hintergrund, dass die Rechtsprechung pro Anlaufhemmung zu tendieren scheint (konkret FG Sachsen, gegen das die NZB anhängig ist und ein nach Rücknahme der Revision rechtskräftiges Urteil des FG Köln. Auf den BFH wurde ja in diesem Thread schon eingegangen. Das FG Sachsen meint jedenfalls, es sei schon klar, was der BFH davon halte. Ansonsten: Wer NWB und das Thema auf dem Tisch hat, sollte manlden dortigen Artikel lesen, dort wird u.a. die bisherige Rechtsprechung dazu aufbereitet. In meinem Fall ist mir die Verfahrensruhe sehr recht. Es ist ein Fall, für den ich keinen Aufwand betreiben und auf keinen Fall klagen möchte. |
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