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Hinterziehungszinsen
25.07.2010, 12:54
Beitrag: #6
RE: Hinterziehungszinsen
Clematis schrieb:Dann würd ich mit dem AEAO kontern (hab ihn gerade nicht zur Hand, aber denke zu § 173)-wenn mich nicht alles täuscht führt der aus, dass es bei neuen Tatsachen egal ist, ob der richtige Bearbeiter oder das richtige FA Kenntnis von den neuen Tatsachen erhalten hat-wenn's irgendwo finanzamtsbekannt ist ist es keine neue Tatsache mehr!?

Aber das ist wie gesagt ins blaue geschossen, weil ich grad fernab jeglicher steuerlicher Literatur bin!

Da muss ich dir leider wiedersprechen! Der AEAO zu §173 AO sagt in Tz. 2.3 genau das Gegenteil! Der Bearbeiter muss sich eben nicht alles, was dem Finanzamt bekannt ist, als bekannt anrechnen lassen. Dies muss wohl insbesondere dann gelten, wenn für die Bearbeitung der verschiedenen Steuern nicht nur verschiedene Bearbeiter, sondern auch verschiedene Ämter zuständig sind.

taxpert

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Hinterziehungszinsen - taxpert - 24.07.2010, 14:00
RE: Hinterziehungszinsen - meyer - 24.07.2010, 19:25
RE: Hinterziehungszinsen - Clematis - 24.07.2010, 20:54
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