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Hinterziehungszinsen
26.07.2010, 14:41
Beitrag: #9
RE: Hinterziehungszinsen
zaunkönig schrieb:Das mit dem Zinslauf ist wirklich ein Problem. Bei den normalen Veranlagungserklärungen haben wir die Laufzeit beginnend mit 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist.
Das betrifft aber die Zinsen nach §233a AO, die gibt es bei der Schenkungsteuer aber gar nicht.

Zu den Hinterziehungszinsen siehe Ihre weiteren Ausführungen. Wenn ich mich recht entsinne, sind die Veranlagungsarbeiten meist so ungefähr 18 Monate nach Ablauf des VZ im Wesentlichen abgeschlossen.

zaunkönig schrieb:Man müsste aber schon in dieser Hinsicht argumentieren, denn, unterstellt es wäre eine Steuererklärung abgegeben worden, so wäre im Verlauf der nächsten Monate bzw. Jahre ein Steuerbescheid ergangen. Der Zinslauf für die Steuerschuld wäre dann erst mit Ablauf des Fälligkeitstages in Gang gesetzt worden.
Bei einer Abstellung auf die Abgabefrist wäre eine deutliche Benachteiligung gegeben.
Da unterscheiden Sie m. E. nicht sorgfältig genug, oder die Ausführungen sind missverständlich. Eine Steuererklärungspflicht besteht bei der SchenkSt erst auf Anforderung und nach dem Sachverhalt, scheint nach der Anforderung zumindest die Erklärung zeitnah erstellt worden zu sein.

Der erlangte Vorteil kann sich daher nicht auf die nicht rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung sondern nur auf die nicht rechtzeitige Anzeige nach § 30 ErbStG beziehen. Wenn man das analog zu der bekannten Verfahrensweise bei Veranlagungsteuern anwendet, müsste man darauf abstellen, wie lange das betreffende FA normalerweise für die Steuerfestsetzung nach pünktlicher Anzeige (also darauffolgende Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen usw. benötigt).


zaunkönig schrieb:Klär doch einfach mal telefonisch mit dem FA ab, ob man sich nicht darauf einigen kann einen Zinslauf, beginnend 15 Monate nach tatbestandlicher Übertragung zu beginnen.
Eigentlich sollte doch zumindest eine übliche Verfahrensweise für solche Fälle beim ErbSt-FA bekannt sein. Das ist doch schließlich kein besonders seltener Fall.
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Hinterziehungszinsen - taxpert - 24.07.2010, 14:00
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