BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer
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29.07.2010, 12:09
Beitrag: #4
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RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer
Hallo,
hätte ich nicht unbedingt in dieser Form erwartet, da wohl eine echte Rückwirkung vorliegt. Da offene Verfahren auszusetzen sind, werden wohl nur diejenigen in den Genuss kommen, die noch nicht endgültig veranlagt sind. Hier noch eine etwas ausführlichere Darstellung in Auszügen: Zitat:Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einer Mehrheit von 5:3 Stimmen entschieden, dass die Neuregelung in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, soweit die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - experttobe - 29.07.2010, 10:08
RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer - Catja - 29.07.2010, 11:06
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