Umfrage: Welchen FB kann Sohn bei Freundin in Abwandlung 2 ansetzen?
20.000 �
30.000 �
keine Ahnung
[Zeige Ergebnisse]
 
Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
16.08.2010, 21:18
Beitrag: #1
Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Hallo Gemeinde,

sitze im Hinblick auf meinen zweiten Versuch Sad �ber den Gesetzen und habe ein kleines Problem.

Bei der Nacherbschaft, kann der Nacherbe beantragen dass Verm�gen des Erstverstorbenen nach den Verh�ltnissen zu besteuern, als wenn er - der Nacherbe - gleich geerbt h�tte und nicht der Vorerbe. Soweit so klar.

Gem�� � 6 Abs. 2 Satz 4 ErbStG ist ein Freibetrag auf den Erbanfall vom Vorerben nur insoweit Ansetzbar, als er hinsichtlich des Erbanfalls zum urspr�nglichen Erbes noch nicht verbraucht ist.

Beispiel:

Vater (Witwer) vererbt an seine neue Freundin als Vorerbin 400.000. Diese stirbt ebenfalls kurze Zeit sp�ter und nun erbt der Sohn als Nacherbe. Das Erbe von seinem Vater (soll mal unver�ndert sein) zzgl. dem Verm�gen (100.000�) der Freundin (hatte keinen anderen Erbe und somit alles dem Sohn vermacht).

FB f�r Sohn in Bezug auf Vater -> 400.000 �
FB f�r Sohn in Bezug auf Freundin-> 20.000 �


Sohn stellt Antrag �6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG.

Somit kann/muss er denn Freibetrag in H�he von 400.000 komplett auf das Verm�gen seines Vaters verbraten. Der Verbleibende FB bel�uft sich auf 0� (400.000 - 400.000).

Soweit verstanden

Abwandlung 1:

Vater hatte nur 390.000 � Freundin 100.000

Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 390.000 � auf das Verm�gen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB bel�uft sich auf 10.000 �(400.000 - 390.000). Diese kann der Sohn nun auf das Verm�gen der Freundin verwurschteln.

Soweit verstanden

Abwandlung 2:

Vater hatte nur 370.000 � Freundin 100.000

Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 370.000 � auf das Verm�gen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB bel�uft sich auf 30.000 �(400.000 - 370.000).

Wieviel kann der Sohn nun auf das Verm�gen der Freundin anwenden? Ich bin der Meinung nur 20.000 � da dies sein maximaler FB in Bezug auf die Freundin ist. 10.000 � verpuffen somit.

Der Kommentar in Haufe und meine Unterlagen geben leider nur die Variante des Abwabdlungfalls 1 wieder, aber wie ist es in Fall 2?

Danke schon mal f�r Euer Backfeet.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Dragon - 16.08.2010 21:18

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation