Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
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16.08.2010, 21:18
Beitrag: #1
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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft
Hallo Gemeinde,
sitze im Hinblick auf meinen zweiten Versuch ![]() Bei der Nacherbschaft, kann der Nacherbe beantragen dass Verm�gen des Erstverstorbenen nach den Verh�ltnissen zu besteuern, als wenn er - der Nacherbe - gleich geerbt h�tte und nicht der Vorerbe. Soweit so klar. Gem�� � 6 Abs. 2 Satz 4 ErbStG ist ein Freibetrag auf den Erbanfall vom Vorerben nur insoweit Ansetzbar, als er hinsichtlich des Erbanfalls zum urspr�nglichen Erbes noch nicht verbraucht ist. Beispiel: Vater (Witwer) vererbt an seine neue Freundin als Vorerbin 400.000. Diese stirbt ebenfalls kurze Zeit sp�ter und nun erbt der Sohn als Nacherbe. Das Erbe von seinem Vater (soll mal unver�ndert sein) zzgl. dem Verm�gen (100.000�) der Freundin (hatte keinen anderen Erbe und somit alles dem Sohn vermacht). FB f�r Sohn in Bezug auf Vater -> 400.000 � FB f�r Sohn in Bezug auf Freundin-> 20.000 � Sohn stellt Antrag �6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Somit kann/muss er denn Freibetrag in H�he von 400.000 komplett auf das Verm�gen seines Vaters verbraten. Der Verbleibende FB bel�uft sich auf 0� (400.000 - 400.000). Soweit verstanden Abwandlung 1: Vater hatte nur 390.000 � Freundin 100.000 Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 390.000 � auf das Verm�gen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB bel�uft sich auf 10.000 �(400.000 - 390.000). Diese kann der Sohn nun auf das Verm�gen der Freundin verwurschteln. Soweit verstanden Abwandlung 2: Vater hatte nur 370.000 � Freundin 100.000 Sohn stellt Antrag und muss Freibetrag i.H.v 370.000 � auf das Verm�gen des Vaters "verballern". Der verbleibende FB bel�uft sich auf 30.000 �(400.000 - 370.000). Wieviel kann der Sohn nun auf das Verm�gen der Freundin anwenden? Ich bin der Meinung nur 20.000 � da dies sein maximaler FB in Bezug auf die Freundin ist. 10.000 � verpuffen somit. Der Kommentar in Haufe und meine Unterlagen geben leider nur die Variante des Abwabdlungfalls 1 wieder, aber wie ist es in Fall 2? Danke schon mal f�r Euer Backfeet. Ciao Dragon |
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Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Dragon - 16.08.2010 21:18
RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - showbee - 16.08.2010, 22:36
RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Taxman - 17.08.2010, 18:27
RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - Dragon - 17.08.2010, 20:03
RE: Freibetrag bei Vor-/Nacherbschaft - showbee - 18.08.2010, 09:45
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