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Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
20.08.2010, 12:18
Beitrag: #2
RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit
Hallo, zurück,

an so eine Frage gehe ich ganz ergebnisorientiert ran:
bei hohem Gewinn nehme ich sie Kosten sofort mit
bei niedrigem Gewinn habe ich eine Kaffeeeinrichtung, die über x Jahre abgeschrieben wird.
Da Stühle, Tische, Bänke jeweils selbständig nutzbar sind, wüsste ich nicht, warum ich einen Stuhl, der nach einem Jahr hinüber sein kann, mit einem 15 Jahre haltenden Massivholztisch zusammenfassen und gemeinsam abschreiben sollte.
Und mit dieser Frage wird sich wohl in keinem Finanzamt jemand beschäftigen.

Gruß

tosch
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RE: Einrichtung Café - Behandlung selbständiger Nutzbarkeit - tosch - 20.08.2010 12:18

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