Riester Günstigerprüfung
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27.08.2010, 10:05
Beitrag: #12
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RE: Riester Günstigerprüfung
Zitat:Sie bekommt 154 ¤ Zulage, der SA-Abzug beträgt 2.100 ¤.Das ist falsch. Die 2.100,- sind der Höchstsatz, der gefördert wird. Man bekommt die volle Zulage (154,-) nur, wenn mind. 4% des Brutto (inkl. Zulage) eingezahlt werden, aber eben max. 2.100,-. Das ist hier erfüllt. Das hat jedoch gar nichts mit der Günstigerprüfung zu tun. Hier wird nur geprüft, was günstiger ist. Den eingezahlten Beitrag + Zulage als SA-Abzug, oder die Zulage. Hier kommt es nur auf den pers. Steuersatz an, so daß auch das EK des Ehepartners eine Rolle spielt. |
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