AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
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31.08.2010, 20:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010 20:43 von Buchi.)
Beitrag: #5
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RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Ist dein Fall mit folgendem Fall vergleichbar?
Beispiel: Die Ehegatten EM und EF sind jeweils zur Hälfte Eigentümer eines bebauten Grundstückes. Die Herstellungskosten des Gebäudes, die die Ehe- gatten gemeinsam getragen haben, betragen 1.000.000 EUR. Davon entfallen 250.000 EUR auf mehrere betrieblich genutzte Räume, die EM ohne vertragli- che Vereinbarung betrieblich nutzt. Welche AfA kann EM berücksichtigen? Lösung: EM hat seinen Finanzierungsbeitrag vollständig vorrangig für die von ihm betrieblich genutzten Räume aufgewendet. Soweit ihm die Räume als Mit- eigentümer zuzurechnen sind (50 %), erhält er die anteilige AfA bereits als Ei- gentümer und zur anderen Hälfte muss EM die Aufwendungen "wie ein mate- rielles Wirtschaftsgut" behandeln. |
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