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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
06.09.2010, 10:33
Beitrag: #3
RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Käse, der Bescheid wurde am 10. gebracht-eben genau einen Tag zu spät. Hab meinen Beitrag oben schon geändert. Ist einer unserer Lieblings-Chaos-Mandanten, bei dem nur gegen Barzahlung gearbeitet wird...

Und am 10. ist dem das FA mit einem PFÜB auf die Füsse getreten, daher ist er bei uns aufgefahren...

Danke für das Urteil, werd ich mir gleich mal ansehen!

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LG
Clematis
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RE: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Clematis - 06.09.2010 10:33

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