Kleinlich???
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07.09.2010, 22:02
Beitrag: #2
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RE: Kleinlich???
Hi,
aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB f�r den gemeindlichen GewStB ist, w�sste ich hier nicht, worauf du dich st�tzen willst. Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht... Gru�, showbee |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kleinlich??? - frankts - 07.09.2010, 20:46
RE: Kleinlich??? - showbee - 07.09.2010 22:02
RE: Kleinlich??? - frankts - 08.09.2010, 07:37
RE: Kleinlich??? - Petz - 08.09.2010, 07:12
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