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Kleinlich???
08.09.2010, 07:37
Beitrag: #4
RE: Kleinlich???
showbee schrieb:Hi,

aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB für den gemeindlichen GewStB ist, wüsste ich hier nicht, worauf du dich stützen willst.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht...

Gruß,
showbee

Auf den Meßbescheid, wo es im Teil "Festsetzung" heißt, der Meßbetrag wird festgetzt auf: dann folgt der gerade Betrag
Der nichtabgerundete Betrag ist nur in der vorletzten Zeile des Berechnungsteiles.
frankts
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Nachrichten in diesem Thema
Kleinlich??? - frankts - 07.09.2010, 20:46
RE: Kleinlich??? - showbee - 07.09.2010, 22:02
RE: Kleinlich??? - frankts - 08.09.2010 07:37
RE: Kleinlich??? - Petz - 08.09.2010, 07:12

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