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§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
09.09.2010, 13:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.09.2010 16:17 von meyer.)
Beitrag: #16
RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Der BFH veröffentlicht Neueingänge ja nur einmal im Monat und da schreiben dann wohl alle einschlägigen Datenbanken die anhängigen Verfahren ab.

Es kann aber gut sein, dass das Aktenzeichen schon irgendwie aufgrund Angabe der Beteiligten oder des FG früher bekannt wird, ohne dass es der BFH schon veröffentlicht hat.

Vielleicht lässt sich die Anhängigkeit durch einen Anruf beim BFH klären (habe ich selbst aber auch noch nie ausprobiert).
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren - meyer - 09.09.2010 13:10

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