KöSt nach Verlusten
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04.10.2010, 13:48
Beitrag: #3
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RE: KöSt nach Verlusten
ohne mich nun näher in die thematik näher eingelesen zu haben, sind auszahlungen aus den kapitalrücklagen gesellschaftsrechtlich überhaupt möglich, bei den verlustvorträgen?
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Nachrichten in diesem Thema |
KöSt nach Verlusten - phönix - 04.10.2010, 12:54
RE: KöSt nach Verlusten - Petz - 04.10.2010, 13:35
RE: KöSt nach Verlusten - Taxman - 04.10.2010 13:48
RE: KöSt nach Verlusten - tolledeu - 04.10.2010, 14:57
RE: KöSt nach Verlusten - phönix - 04.10.2010, 15:46
RE: KöSt nach Verlusten - zaunkönig - 05.10.2010, 12:39
RE: KöSt nach Verlusten - phönix - 05.10.2010, 16:04
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