Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
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16.10.2010, 22:45
Beitrag: #8
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RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Zitat:Ich könnte ja außerdem mal eine abweichende Rechtsauffassung vertreten ... Das können Sie natürlich. Aber bitte sehen Sie es mir dann nach, dass ich keine weitere Zeit in die Lösung des Problems stecke. Denn ich brauch Ihnen kein "Futter an die Hand geben", wenn Sie gar keinen Hunger haben bzw. sich längst für ein anderes "Menu" entschieden haben. Zitat:Wegen möglicher Kostenerstattungsansprüche dürfte eine Sprungklage (wäre meine erste) doch suboptimal sein, da man der Erstattungsmöglichkeit der Kosten des Vorverfahrens verlustig gehen würde. Das ist dann so. Zitat:Würde mir etwas Zeitgewinn bringen und beim Amt wäre der neue Einspruch ein "Neufall". Der dann in der Bearbeitung wieder hinten an steht, da die Bearbeitung nach FIFO erfolgt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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