Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
16.10.2010, 22:45
Beitrag: #8
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Zitat:Ich könnte ja außerdem mal eine abweichende Rechtsauffassung vertreten ...

Das können Sie natürlich. Aber bitte sehen Sie es mir dann nach, dass ich keine weitere Zeit in die Lösung des Problems stecke. Denn ich brauch Ihnen kein "Futter an die Hand geben", wenn Sie gar keinen Hunger haben bzw. sich längst für ein anderes "Menu" entschieden haben.

Zitat:Wegen möglicher Kostenerstattungsansprüche dürfte eine Sprungklage (wäre meine erste) doch suboptimal sein, da man der Erstattungsmöglichkeit der Kosten des Vorverfahrens verlustig gehen würde.

Das ist dann so.

Zitat:Würde mir etwas Zeitgewinn bringen und beim Amt wäre der neue Einspruch ein "Neufall".

Der dann in der Bearbeitung wieder hinten an steht, da die Bearbeitung nach FIFO erfolgt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - Kiharu - 16.10.2010 22:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation