Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
|
17.10.2010, 20:35
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Kiharu schrieb:Das können Sie natürlich. Aber bitte sehen Sie es mir dann nach, dass ich keine weitere Zeit in die Lösung des Problems stecke. Denn ich brauch Ihnen kein "Futter an die Hand geben", wenn Sie gar keinen Hunger haben bzw. sich längst für ein anderes "Menu" entschieden haben.Ich bin im Moment noch in der Vorbereitungsphase (muss einen Fall fortführen, der eigentlich nicht meiner ist) und mache mir gern im Vorfeld Gedanken über den formell richtigen Weg. Ob der dann ausgereizt wird, hängt natürlich davon ab, was das FA dazu meint. Im vorliegenden Fall wäre eine Verzögerung kein großes Problem, da es ein Fall ist, wo durchaus auch mal jemand anders klagen könnte und dann kann man sich da vielleicht dranhängen. Wir sind eigentlich nicht so scharf drauf selbst zu klagen, aber das FA macht jetzt Druck, so dass wir wahrscheinlich nicht drum rum kommen. Ich bedanke mich für Ihr Engegement, das ich sehr schätze. Natürlich kann ich nicht erwarten, dass Sie, abgesehen von eigenem Interesse, Ihre Zeit zur Fortbildung anderer Teilnehmer des Forums verwenden. Insofern habe ich volles Verständnis, wenn Sie sich an dieser Stelle ausklinken. (Das mit der anderen Rechtsauffassung sollte übrigens scherzhaft gemeint sein. Kam wohl nicht so ganz rüber). |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste