KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
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18.10.2010, 17:13
Beitrag: #3
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RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400)
Bundesministerium der Finanzen
Aktenzeichen: IV C 6-S 2177/07/10004, 2009/0725394 Fassung vom: 18.11.2009 G�ltig ab: 18.11.2009 Rz. 12 Zitat:Geh�ren gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge zum Betriebsverm�gen, so ist der pauschale Nutzungswert grunds�tzlich f�r jedes Kraftfahrzeug anzusetzen, das vom Unternehmer oder von zu seiner Privatsph�re geh�renden Personen f�r Privatfahrten genutzt wird (vgl. Randnummer 2). Kann der Steuerpflichtige glaubhaft machen, dass bestimmte betriebliche Kraftfahrzeuge nicht privat genutzt werden, weil sie f�r eine private Nutzung nicht geeignet sind (z. B. bei sog. Werkstattwagen - BFH-Urteil vom 18. Dezember 2008 - VI R 34/07 - BStBl II S. 381) oder diese ausschlie�lich eigenen Arbeitnehmern zur Nutzung �berlassen werden, ist f�r diese Kraftfahrzeuge kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln. Wird ein Kraftfahrzeug gemeinsam vom Steuerpflichtigen und einem oder mehreren Arbeitnehmern genutzt, so ist bei pauschaler Nutzungswertermittlung f�r Privatfahrten der Nutzungswert von 1 Prozent des Listenpreises entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Es gilt die widerlegbare Vermutung, dass f�r Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst�tte und f�r Familienheimfahrten das Kraftfahrzeug mit dem h�chsten Listenpreis genutzt wird. Meine L�sung: Die Perle hat Recht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400) - tosch - 18.10.2010, 16:14
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400) - zaunkönig - 18.10.2010, 16:36
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400) - Kiharu - 18.10.2010 17:13
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400) - tosch - 18.10.2010, 17:59
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400) - Kiharu - 18.10.2010, 18:42
RE: KFZ-Nutzung durch Ehefrau (� 400) - zaunkönig - 19.10.2010, 13:34
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