Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
|
19.10.2010, 21:03
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Zitat:Wenn das mal kein lupenreines Amtsdeutsch ist ... Ich nehm das jetzt mal als Kompliment ![]() Auch wenn das Ergebnis vielleicht nicht ganz in Ihren "Plan" passt, so bestehen jetzt zumindest keine Zweifel mehr hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Behandlung zwischen Ihnen und dem FA - und das ist ja auch was wert! Ausserdem bleiben Sie dann von einer Sprungklage und der Kostenfrage verschont. Sie sollten das positiv sehen. Und was die Rechtsfrage bei der Ehefrau angeht - warum soll ich hier als Einzige für die Rechtsfortbildung sorgen? Nur Mut - klagen tut nicht weh ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste