"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
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22.10.2010, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 12:34 von meyer.)
Beitrag: #1
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"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe
Mal ein kleines Erlebnis aus der Praxis:
Gegen einen ESt-Bescheid 2007 wurde Einspruch eingelegt. Grund 1: Arbeitszimmer Grund 2: Steuerpflicht von VBL-Umlagezahlungen Verfahren ruhte bisher wegen anhängiger Verfahren. Zu 2) ist kürzlich eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden. Stand zu 1) ist ja bekannt. Jetzt kommt Änderungsbescheid wegen vorläufiger Berücksichtigung der AZ-Aufwendungen (kein anderer Arbeitsplatz). Text weiter (zu der VBL-Sache): Die Verfassungsbeschwerde ist durch Beschluss vom 27.07.2010 erledigt. Ihren Einspruch vom ... sehe ich hiermit als erledigt an. (es gibt weder eine Äußerung unsererseits dazu, dass wir das Verfahren damit als erledigt ansehen noch eine vorherige Teil-Einspruchsentscheidung). M. E. handelt es sich somit lediglich um einen Teilabhilfebescheid und der Fall ist daher noch offen (wenn auch offensichtlich im Amt nicht mehr als offen geführt). Folge m. E.: Sollte mir in zwei Jahren nochmal was auffallen, kann ich mich darauf berufen, dass das Verfahren noch läuft. Gegenmeinungen? |
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"Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010 12:32
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010, 12:38
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 18:39
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - Kiharu - 22.10.2010, 19:02
RE: "Erledigung" eines Verfahrens durch Teilabhilfe - meyer - 22.10.2010, 19:19
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