Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
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05.09.2007, 18:45
Beitrag: #10
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RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:Du machst mich grad wahnsinnig... Na dann les mal die R42 genau und du mu�t erkennen: Der TE hat zwei Wohnungen. Die weiterentfernte wird anerkannt als Fahrt, wenn dort sein Lebensmittelpunkt ist. Dies behauptet er. Er behauptet, das er dort hinf�hrt. Mehr sagt er nicht. Woher soll ich denn wissen, das dies nicht stimmt? Also ist m�glich (falls er jede Woche seine Lebensgef�hrtin aufsucht): er f�hrt 4mal inder Woche von seiner Wohnung zur Arbeit und einmal von der seiner Lebensgef�hrtin. Er k�nnte sogar zweimal in der Woche fahren, alles m�glich. Genauso mu� anerkannt werden, das er nur 2 bis 3 mal im Monat f�hrt. Nur zweimal mu� sein, damit dies anerkannt wird. Wie willst du diese Erkl�rungvon ihm wiederlegen? Welche Fragen willst du ihm stellen? Das Schreiben und die Antwort des TE w�rd ich gerne lesen. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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