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Einheitswertbescheid ändern
28.10.2010, 18:13
Beitrag: #18
RE: Einheitswertbescheid ändern
Hallo,

ich habe es nur überflogen.

Nach dem Urteil erfolgt doch eine Korrektur in der Gesamtheit (Ziffer 19 der Urteilsbegründung).

Problem, um auf Deinen Fall zurückzukommen, liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor?
Und da bin ich mir gar nicht so sicher (mangels Detailkenntnis), weil ja eine Bewertung stattgefunden hat, die, soweit fehlerhaft, ja keine offenbare Unrichtigkeit darstellt.


Ich würde einfach mal Einspruch einlegen, auf das Urteil verweisen und zur Begründung eben die Argumentation des BFH hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einheitswertbescheides als Grundlagenbescheid für die Grundsteuer hinweisen. Übernimm doch einfach die Argumentationskette des BFH.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Einheitswertbescheid ändern - zaunkönig - 28.10.2010 18:13

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