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Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
04.11.2010, 11:15
Beitrag: #16
RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage
Naja, für sie ist es ja egal, das FA frisiert ein wenig die Statistik auf und am Ende haben alle was sie wollen Wink

Ich sehe das ja immer noch anders. Neulich lief mir auch wieder ein Urteil über den Weg, wo der Bescheid nach Aufhebung der Zusammenveranlagung zum Gegenstand des laufenden Klageverfahrens wurde.

Wenn ich es nochmal finde, poste ich hier mal das Aktenzeichen, aber eigentlich ist es ja auch egal für sie.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Kostenerstattungsansprüche nach erfolgreicher Sprungklage - Kiharu - 04.11.2010 11:15

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